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Technik

DSGVO in drei Schichten

Marktortprinzip statt Beratermythos

Die DSGVO gilt dort, wo die betroffene Person sitzt, nicht dort, wo der Server steht (Marktortprinzip, Art. 3 Abs. 2 DSGVO). „Alles muss auf EU-Servern liegen“ ist Beraterfolklore, keine Rechtsgrundlage — wer das pauschal befolgt, zahlt für Schutz, der an der falschen Stelle ansetzt.

Drei Schichten, drei Antworten

  • Schicht A — personenbezogene Endnutzerdaten: Accounts, Zahlungsdaten, alles mit direktem Personenbezug zu Kundinnen und Kunden. Hier ist EU-Hosting eine bewusste, begründete Entscheidung — technisch nicht immer zwingend, im deutschen Markt zusätzlich ein Vertrauensargument.
  • Schicht B — interne Betriebsdaten ohne Personenbezug: kein Hosting-Zwang; Werkzeuge außerhalb der EU sind zulässig, wo sie technisch überlegen sind.
  • Schicht C — keine personenbezogene Datenhaltung: Es gibt schlicht nichts, das irgendwo liegen müsste.

Warum diese Seite Schicht C ist

Diese Seite erfasst keine Formulardaten, speichert keine Konversationen und führt keine Konten. Kontakt läuft ausschließlich über ausgehende Links, die Besucherinnen und Besucher selbst auslösen — kein Formular, keine Vorausfüllung, keine Speicherung. Ohne Datenhaltung erübrigt sich die Frage nach dem Serverstandort für diese Seite von selbst: Sie steht in Schicht C, nicht weil ein Anbieter das so eingerichtet hat, sondern weil hier architektonisch nichts anfällt, was eingerichtet werden müsste.